Der Elternrat ist der Zusammenschluss aller gewählten Elternvertreter der Klassen einer Schule. Der Elternrat selbst wählt aus allen Elternvertretern der Klassen einen Vorstand – den Elternratsvorstand und mindestens eine stellvertretende Person. Zusätzlich werden weitere zwei weitere Mitglieder des Elternrates für die Mitwirkung bei der Schulkonferenz gewählt. 

Diese haben die Aufgabe Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern aufzunehmen, darüber zu beraten und sie entsprechend an die Verantwortlichen der Schule weiterzuleiten. Weiterhin hat er die Pflicht die Eltern über schulische Angelegenheiten zu informieren. Dies geschieht in der Regel über die gewählte Elternvertretung der einzelnen Klassen. Zudem unterstützt er die Organisation von Schulveranstaltungen. 

Zusätzlich vertritt der Elternratsvorstand die Eltern und die Schule in weiteren Gremien wie beispielsweise dem Kreiselternrat, und arbeitet dort gemeinsam mit den Elternratsvorständen anderer Schulen an den aktuellen Themen und deren Umsetzung gegenüber der Stadt Leipzig oder des Landes Sachsen. 

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