Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird während des ersten Elternabends eine Vertretungsperson sowie eine Stellvertretung für und durch die Elternschaft einer Klasse für zwei Jahre gewählt. 

Diese Vertretungspersonen fungieren als Bindeglied zwischen der Elternschaft und der Schule und nehmen die Belange der Eltern einer Klasse wahr. Sie pflegen den Kontakt zwischen den Lehrkräften der Klasse und den Eltern, beraten sich zu den Wünschen und Vorschlägen der Eltern, um sie schließlich dem Elternrat vorzustellen. Weiterhin bieten sie der Elternschaft die Gelegenheit zur Aussprache und unterstützen die Vorbereitung von Klassenveranstaltungen und -aktivitäten. 

Loading