Anmeldung der Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2027/28

Mit welchem Alter muss mein Kind an der Grundschule angemeldet werden?

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2027 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021), sind in der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule durch die Sorgeberechtigten anzumelden.

Kinder, die vom 01.07.2027 bis zum 30.09.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder (sogenannte “Kann-Kinder”) schulpflichtig. Einen Informationsbrief erhalten “Kann-Kinder” nicht. Das Anmeldeformular für die Schulanmeldung 2027/28 kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Eltern, deren Kinder ab dem 01.10.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2027 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.

Schulanmeldung

Digital über Amt24

Erstmalig kann die Schulanmeldung in diesem Jahr sachsenweit auch digital über Amt24 erfolgen. Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Eine digitale Anmeldung kann zunächst nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst,
  • das Kind ist kein Kann-Kind oder soll vorzeitig eingeschult werden.

Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die für die Eltern nun auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.

Die Eltern müssen sich also im Anmeldezeitraum auf jeden Fall in der Schule melden, um den Termin für die Vorschulüberprüfung zu erhalten und um sich gegenseitig kennen zu lernen.

Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach übermittelt werden: digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de

Persönliche Anmeldung in der Schule

Die schulspezifischen Anmeldetermine werden kurzfristig auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Reihenfolge der Anmeldungen zu den Anmeldetagen kein Auswahlkriterium für die Wunschschule im gemeinsamen Schulbezirk ist, sodass Sie alle zur Verfügung stehenden Anmeldetage nutzen können.

Die benötigten Unterlagen für die persönliche Schulanmeldung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Folgende Angaben auf dem Formular sind nicht von Ihnen auszufüllen:

  • Abgabe bis
  • Reg.-Nr.

Sorgerechtsnachweis

Verheiratete beziehungsweise geschiedene Eltern weisen die gemeinsame elterliche Sorge mit der Eheurkunde beziehungsweise dem Scheidungsbeschluss nach.

Nicht miteinander verheiratete Eltern weisen die gemeinsame elterliche Sorge mit den Sorgeerklärungen nach.

Auch die Alleinsorge ist nachzuweisen. Wenn Sie als Mutter seit der Geburt Ihres Kindes das alleinige Sorgerecht haben, benötigen Sie eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister. In allen anderen Fällen ist bei bestehender Alleinsorge der entsprechende Gerichtsbeschluss vorzulegen. 

Quelle: https://www.leipzig.de/leben-in-leipzig/bildung/schulen/grundschulen/anmeldung-der-schulanfaenger#c406997